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   BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84   

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https://dejure.org/1988,19053
BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84 (https://dejure.org/1988,19053)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1988 - VI R 209/84 (https://dejure.org/1988,19053)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1988 - VI R 209/84 (https://dejure.org/1988,19053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei der Einkommensteuerberechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 706
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84
    Wie der Senat in der Entscheidung vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582 ausgeführt hat, liegt eine doppelte Haushaltsführung aber dann nicht mehr vor, wenn der am Beschäftigungsort lebende Arbeitnehmer mit einer anderen Frau auf Dauer in einem eheähnlichen Verhältnis lebt und dort mit aus dieser Verbindung hervorgegangenen Kindern einen neuen Hausstand begründet hat.

    Entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil zu Az. VI R 32/85 kommt es nicht darauf an, ob der Kläger den Hausstand im Ausland, in dem seine Ehefrau mit sechs ihrer acht gemeinsamen Kinder lebt, dadurch weiterhin unterhält, daß er an dem dortigen hauswirtschaftlichen Leben sich sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgebend beteiligt.

  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84
    Denn in einem solchen Fall erkenne der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht an (vgl. Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Entscheidungen in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459) setzt eine doppelte Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG voraus, daß der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort wohnt, einen eigenen Hausstand jedoch nicht am Beschäftigungsort, sondern an einem anderen Ort beibehält.

  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84
    Denn in einem solchen Fall erkenne der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht an (vgl. Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Entscheidungen in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459) setzt eine doppelte Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG voraus, daß der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort wohnt, einen eigenen Hausstand jedoch nicht am Beschäftigungsort, sondern an einem anderen Ort beibehält.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.09.1984 - 2 K 101/84
    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84
    Es führte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1985, 173 veröffentlichten Urteil u. a. aus:.
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